Der Bewerbungsprozess


Übersicht und Zeitplan
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Bewerbungsvoraussetzungen

Das Angebot richtet sich an Graduierte mit einem Abschluss in Natur- und Ingenieurwissenschaften, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Architektur, jedoch nicht an Angehörige medizinischer, geisteswissenschaftlicher und künstlerischer Fachrichtungen. Bis zum Antritt des Stipendiums müssen alle für den Abschluss des Studiums erforderlichen Prüfungsleistungen abgeschlossen sein.

Japanischkenntnisse werden nicht vorausgesetzt, wohl aber der Nachweis einer ernsthaften Beschäftigung mit Japan. Falls bereits Japanischkenntnisse vorhanden sind, sollten diese Stufe A2 (in begründeten Ausnahmefällen B1) nicht überschreiten. In der Antragsbegründung sollte der Bewerber erläutern, warum er das Stipendium anstrebt und welchen Zusammenhang er zwischen dem Japan-Aufenthalt und seinen späteren Berufsabsichten sieht. Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt, die ihr Studium zügig und mit sehr guten Noten abgeschlossen haben. Sehr gute Englischkenntnisse sind unabdingbar.

Weitere Hinweise zu den Bewerbungsvorraussetzungen sind auf der Seite des DAAD zu finden.

Bewerbungsunterlagen

Das Bewerbungsformular stellt der DAAD im Portal zur Eingabe Ihrer Bewerbungsdaten zur Verfügung. Alle dazu erforderlichen Schritte sind dort erläutert. Im Anschluss an die Eingabe der Bewerbungsdaten können alle weiteren Bewerbungsunterlagen im Portal hochgeladen werden.

Zusätzlich zu bzw. abweichend von den allgemeinen Bewerbungsunterlagen für Graduierte und Promovierte gilt für die Bewerbung auf das „Sprache und Praxis in Japan“-Programm folgendes:

Zu 3. Ausführliche Begründung der Stipendienbewerbung: Dabei sollte auch auf bisherige berufliche Erfahrungen und die jetzige Stellung (mit Angabe evtl. Kündigungsfristen bzw. Beurlaubungsbedingungen) näher eingegangen werden. Weiterhin wird eine kurze Darstellung der neuen beruflichen Perspektiven, die Sie sich von der Teilnahme an dem Programm versprechen, erwartet.
Zu 4. Ein Gutachten neueren Datums: Bei berufstätigen Bewerbern kann das Gutachten vom Arbeitgeber stammen, bei nicht Berufstätigen von einem deutschen Hochschullehrer. Die vertrauliche Behandlung des Gutachtens, insbesondere auch der Arbeitgeberzeugnisse, wird garantiert. In dem frei formulierten Teil des Gutachtens sollten folgende Punkte Berücksichtigung finden:
– Beurteilung der Studienleistungen des Bewerbers (ggf. unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Studienganges)
– Gesamteindruck (fachlich und persönlich)
– allgemeine Stellungnahme zu der unter Punkt 3 aufgeführten Begründung
– Eignung des Bewerbers für das Programm, speziell im Hinblick auf den zukünftigen beruflichen Nutzen
Zu 8. Sprachzeugnis für deutsche Bewerber: Nachweis von Englischkenntnissen sowie, falls vorhanden, Nachweis über Vorkenntnisse der japanischen Sprache.