Auf Japans höchstem Richterstuhl
Am 28. März 2016 hatten die Stipendiatinnen und Stipendiaten des 32. Jahrgangs des „Sprache und Praxis in Japan“-Programms die Möglichkeit, den Obersten Gerichtshof in Tokyo zu besuchen.
Bei einer anfänglichen Einführung in das japanische Rechtssystem informierten sie sich zunächst über dessen Geschichte und Gliederung: Ausgehend von dem europäischen Prinzip der Gewaltenteilung kommt dem Obersten Gerichtshof seit 1947 auch in Japan die Rolle der Judikative zu. Im Gegensatz zum deutschen Bundesverfassungsgericht ist er allerdings nicht ausschließlich für Verfassungsdelikte zuständig. Darüber hinaus übernimmt er auch Fälle aus dem Straf- und Zivilrecht. So hat man im japanischen Rechtssystem prinzipiell die Möglichkeit, sein Verfahren auf drei Ebenen anhören zu lassen: Die niedrigste Instanz bilden Summary Courts sowie Familien- bzw. Amtsgerichte; es folgen Hohe Gerichte und schließlich der Oberste Gerichtshof als “letzte Instanz”.
Im Obersten Gerichtshof werden 15 Richterinnen und Richter beschäftigt, die das Kabinett ernennt. Dabei handelt es sich um bereits als Richter, Anwalt oder Professor tätige Personen. Für sie gilt ein Ruhestandsalter von 70 Jahren. Für gewöhnlich wird in drei Kleinen Gerichten verhandelt, in denen jeweils fünf Richter sitzen – einige wenige Fälle werden allerdings im Großen Gericht mit allen 15 Mitgliedern angehört.
Nach der Führung durch das seit 1974 genutzte und architektonisch eindrucksvolle Gerichtsgebäude aus massivem Stein – ebenfalls europäisch inspiriert – besichtigten die Stipendiaten zum Abschluss den großen Gerichtssaal. Fotos sind jedoch in dem Gerichtssaal streng verboten, sodass es dem Leser überlassen bleibt, sich die ehrfuchtsvollen Gesichter unserer Stipendiatinnen und Stipendiaten in dem ehrwürdigen Gebäude auszumalen.
Text und Fotos: Pauline Böhm (Praktikantin des DAAD)